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Im Katalog ausgewiesene Boote, Bootsmotoren, Schwimmwesten, soweit im Katalog nicht ausdrücklich als zu mieten ausgewiesen, stellen Ihnen die Eigentümer kostenlos zur Verfügung. Betriebs- und Schmierstoffe, die für den Betrieb eines Motors benötigt werden, sind vom Mieter selbst zu beschaffen und zu bezahlen.
Die Benutzung von Booten, Motoren und Schwimmwesten liegt ausschließlich in Ihrem
Verantwortungsbereich (siehe auch Punkt 14.1 AGB). Diese Ausrüstungen und durch Boote verursachte Schäden sind nicht versichert. Kinder unter 16 Jahren dürfen Boote nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Wir empfehlen, vor jedem Gebrauch den einwandfreien Zustand von Boot, Rudern, Schwimm-Rettungswesten und ggf. Motor zu überprüfen. Die Benutzung des Bootes erfordert auch die Benutzung von Schwimm- oder Rettungswesten. Vom Eigentümer unentgeltlich zur Verfügung gestellte Schwimm-/ Rettungswesten sind von Ihnen vor Gebrauch auf die richtige Gewichtsklasse und Beschädigungen zu überprüfen. Die Benutzung von Booten und Bootszubehör ist mit Gefahren verbunden! Motoren können z.B. unerwartet aussetzen. Wind- und Wetterverhältnisse können sich schlagartig ändern. Überschätzen Sie nicht Ihre Ruderfähigkeit, insbesondere bei Wind und Wellen. Erkundigen Sie sich vor Ort nach besonderen Eigenarten des jeweiligen Gewässers.
Wichtige Bootsregeln:
| Beachten Sie die Weisungen
und Ratschläge des Eigentümers. |
| Achten Sie beim Tanken auf den
richtigen Kraftstoff und besonders bei 2-Takt-Motoren auf das richtige
Benzin-Öl-Gemisch. |
| Führen Sie immer
Rettungswesten mit sich (Pflicht in Norwegen). |
| Achten Sie auf Netze und
Reusen der Fischer. |
| Niemals angetrunken ein Boot
führen. In Norwegen gelten 0,00 Promille. |
| Befahren Sie unbekannte
Gewässer vorsichtig. Fahren Sie auf Untiefen, kommt es unweigerlich zu
Schäden am Boot und Motor. |
| Überschätzen Sie sich nicht,
Sie sollten nur ein Boot benutzen, wenn Sie sicher sind, dass Sie es auch
führen können. |
Vorläufige
Regelung ab dem 01.05.2010 für die Benutzung eines Bootes in Norwegen!
Alle Bootsführer, die jünger als
Jahrgang Januar 1980 sind und ein Boot mit mehr als 25 PS und 26 ft. (ca.
8m) führen wollen, benötigen ab dem 01.05.2010 einen Bootsführerschein.
Ein deutscher Führerschein wird von den Behörden akzeptiert. Alle Boote
unter diesen Angaben sind davon nicht betroffen.
Boote mit bis zu max. 25 PS und 26 ft. (ca. 8m) bleiben führerscheinfrei.
Stand Dezember 2008 |
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